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Warum kaufen wir gebrauchte Sachen? Nun, meist lockt uns der Preis. Wer sich an Eselsohren im Buch oder einer Macke im Autolack nicht stört, dem winkt ein Schnäppchen. Digitale Filme, Songs oder Bücher hingegen altern nicht. Deshalb kann ein Gebrauchtmarkt für diese Güter eigentlich nicht funktionieren. Ein Patent, das Amazon in den USA jüngst für ein System zum Verkauf digitaler Habseligkeiten erteilt wurde, könnte das ändern.
Im vergangenen Jahr hatte der Europäische Gerichtshof entschieden, dass Software-Anbieter ihren Kunden nicht verbieten können, gebrauchte Produkte weiterzuverkaufen. Die Entscheidung hatte keine weitreichenden Folgen, weil die technische Infrastruktur fehlte.
Eine solche Infrastruktur beschreibt nun Amazons Patent. Es sieht vor, dass Kunden ihre digitalen Einkäufe in einem persönlichen Schließfach im Netz verwahren. Nur sie können auf den virtuellen Safe zugreifen, um Dateien zu streamen oder herunterzuladen.
Alle Kopien müssen gelöscht werden
Bis hierhin unterscheidet sich das System nicht von anderen Speicherdiensten. Neu ist, dass die Kunden ihre virtuellen Güter verkaufen können, indem sie Zugangsrechte weitergeben. Sobald die Transaktion abgeschlossen ist, kann der Vorbesitzer nicht mehr auf die veräußerten Daten zugreifen. Dazu muss das System sicherstellen, dass mit dem Verkauf sämtliche Kopien einer Datei gelöscht werden, die der frühere Eigentümer auf der Festplatte, auf mobilen Geräten oder im Netz gespeichert hatte. Alles andere verstieße gegen das Urheberrecht.
Um das Angebot an gebrauchten Gütern künstlich zu verknappen, ließe sich außerdem die Zahl der Transaktionen beschränken. So könnte Amazon festlegen, dass ein bestimmtes E-Book nur dreimal den Besitzer wechseln darf.
Der Online-Händler mag der größte Konzern sein, der mit einem digitalen Gebrauchtmarkt liebäugelt - der erste ist er nicht. ReDigi, ein Start-up aus Boston, betreibt bereits seit 2011 eine Secondhand-Börse für MP3-Dateien. Über eine App können Nutzer Musik aus zweiter Hand kaufen. Neu würden die Songs bei iTunes 99 Cent kosten, bei ReDigi gibt es sie für rund 60 Cent.
Wenn die Nutzer MP3s verkaufen wollen, speichern sie diese auf ReDigis Server. Sobald die Songs hochgeladen sind, können andere Kunden sie erwerben. Eine Software scannt die Geräte des Verkäufers, um sicherzustellen, dass keine Kopien gespeichert sind. In ein paar Monaten soll der Dienst auch in Europa starten.
Die MP3s bei ReDigi sind deshalb so günstig, weil es sie nur einmal gibt. Bei iTunes können Sie, wenn Ihre Festplatte den Geist aufgibt, Ihre Liedersammlung einfach noch einmal herunterladen. Ein gebrauchtes Lied von ReDigi hingegen können Sie nur einmal aus dem Netz ziehen. Kopien gibt es nicht. Das Risiko rechtfertigt den Preisabschlag - und macht damit den Gebrauchtmarkt für digitale Güter erst möglich.
Mit dem Projekt betritt ReDigi juristisches Neuland. Noch ist nicht endgültig geklärt, ob Kunden Musik, die sie in Online-Läden wie iTunes kaufen, wirklich besitzen. 2012 verklagte der Musikkonzern EMI ReDigi wegen Urheberrechtsverletzung. Ein Richter wies den Vorwurf zurück, der Prozess läuft allerdings noch.
Gebrauchtes schafft Verbundenheit
Digitale Güter aus zweiter Hand können auch einen ganz eigenen Charme besitzen. ReDigi verfolgt die einzelnen Stationen einer MP3-Datei: Wer ein Lied kauft, kann sehen, wem es wann gehört hat. So hat sich der Marktplatz in ein soziales Netz verwandelt. John Ossenmacher, Gründer von ReDigi, sagt, die Nutzer wüssten gern, wer ein Lied vor ihnen gehört habe: "So bekommt es eine Seele, wie eine alte Gitarre. Wir haben ein Gefühl der Verbundenheit geschaffen."
Der Trend in der Industrie geht dennoch in die entgegengesetzte Richtung: Auf Microsofts kommender Spielekonsole Xbox etwa werden vermutlich keine gebrauchten Spiele laufen. Doch wenn Amazon einsteige, könne das den Markt in kürzester Zeit verändern, sagt Ossenmacher: "Die Branche wacht auf."
Douglas Heaven
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